Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
EUNETIC GmbH, gesetzlich vertreten durch Herrn Markus Kölmel (nachfolgend DomainPRO genannt),
Wagnerstr. 25, 76448 Durmersheim, HRB Nr. 2489 (Rastatt), UStIdNr. DE246621972 - (Stand 03/2006)
§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragsabschluß
1.
DomainPRO ist ein kommerzieller Dienstleister für Domain- und Webspace- (Hosting) Dienste. Art und Umfang der von DomainPRO zu erbringenden Leistungen werden im jeweiligen Vertrag festgelegt. Leistungspräsentationen und -darstellungen von DomainPRO sind keine verbindlichen Angebote, es sei denn, diese sind von DomainPRO ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
2.
Durch Absenden des Auftrages mittels elektronischer Datenübermittlung und dessen Zugang bei DomainPRO gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gegenüber DomainPRO ab; dieses Angebot ist für den Kunden zwei Wochen verbindlich. Alle Eingaben des Kunden werden nach Klicken des Bestell-Buttons nochmals in einem Bestätigungsfenster angezeigt; durch Klicken des Zurück-Buttons können die Angaben vor der endgültigen Absendung der Bestellung nochmals korrigiert werden. Den Zugang des Auftrages bestätigt DomainPRO unverzüglich auf elektronischem Weg. Ein Vertrag kommt erst durch Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch DomainPRO zustande; diese erfolgt ebenfalls mittels elektronischer Datenübermittlung per E-Mail. Der Vertragstext wird bei DomainPRO gespeichert und auf Wunsch dem Kunden jederzeit nochmals per E-Mail zugesandt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
3.
DomainPRO erbringt ihre Dienste ausschließlich auf Grundlage des jeweiligen Vertrages und der vorliegenden AGB. Andere Bedingungen gelten nicht, auch wenn die DomainPRO solchen nicht ausdrücklich widerspricht. Ist der Kunde Unternehmer, gelten diese AGB in ihrem jeweils aktuellen, unter www.DomainPRO.de/agbs.html abrufbaren Stand auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
4.
DomainPRO bietet Art und Umfang der Dienste sowie die Verfügbarkeit auf der Grundlage der aktuellen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen des Internet an.
5.
Auf Dienste und Leistungen, die DomainPRO kostenfrei zur Verfügung stellt, hat der Kunde keinen Anspruch. DomainPRO kann diese Leistungen und Dienste jederzeit nach Vorankündigung einstellen oder vergütungspflichtig anbieten. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche hat der Kunde hieraus nicht. Dem Kunden steht es im Falle der Vergütungspflicht frei, DomainPRO einen Auftrag zur weiteren Nutzung der Leistung zu erteilen.
§ 2 Widerrufsrecht bei Verträgen mit Verbrauchern
1.
Ist die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen Gegenstand des Vertrages, und ist der Vertragspartner von DomainPRO ein Verbraucher (erwirbt er die Leistung also weder in Ausübung einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit), so kann dieser den Vertrag ohne Angaben von Gründen innerhalb einer Frist von zwei Wochen widerrufen.
2.
Die Widerrufsfrist beginnt im Falle der Lieferung von Waren mit deren Eingang beim Kunden, im Falle der Erbringung von Dienstleistungen mit dem Vertragsschluß nach § 1 Abs. 2. In beiden Fällen beginnt die Widerrufsfrist jedoch nicht bevor dem Kunden die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen mitgeteilt worden sind. Das Widerrufsrecht erlischt jedoch in jedem Fall spätestens sechs Monate nach Vertragsabschluß. Die erforderlichen Informationen sind in diesen AGB sowie in dem jeweils vom Kunden abgesendeten Auftragsformular und in der Auftragsbestätigung von DomainPRO enthalten.
3.
Der Widerruf hat durch schriftliche Erklärung unter Angabe von Namen und Anschrift des Kunden und der entsprechenden Vertragsnummer zu erfolgen. Die Frist ist durch rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung gewahrt. Der Widerruf ist gegenüber der DomainPRO Internet Communication GmbH per E-Mail, Brief oder Fax zu erklären:
E-Mail-Adresse: info@DomainPRO.de
Fax-Adresse: +49 (0) 1805 / 880 777 25
Post-Adresse: Wagnerstr. 25, 76448 Durmersheim
4.
Ist Gegenstand des Vertrages eine Dienstleistung (z. B. Einrichtung von Speicherplatz, Domainregistrierung) erlischt das Widerrufsrecht vor Ablauf der in Abs. 2 genannten Frist, wenn DomainPRO mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlaßt hat:
a.
Im Falle eines Vertrages über die Domainregistrierung nach § 5, wird DomainPRO den vom Kunden ausgefüllten Auftrag erst nach Ablauf der Widerrufsfrist an die Registrierungsstelle weiterleiten. DomainPRO wird den Auftrag des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist an die Registrierungsstelle weiterleiten, wenn dieser DomainPRO in seinem Auftrag oder nach Vertragsschluß per E-Mail oder Fax hierzu auffordert. In diesem Fall erlischt das Widerrufsrecht nach Abs. 1.
b.
Ist Gegenstand des Vertrages die Einrichtung von Speicherplatz (Hosting) nach § 3, erfolgt die Leistung nach Ablauf der Widerrufsfrist gemäß Abs. 2. DomainPRO wird den Auftrag des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist erfüllen, wenn dieser DomainPRO im Auftrag oder nach Vertragsabschluß per E-Mail oder Fax hierzu auffordert. In diesem Fall erlischt das Widerrufsrecht nach Abs. 1.
5.
Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so sind die gegenseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. Der Kunde hat statt der Rückgewähr Wertersatz zu leisten, soweit eine Rückgewähr oder Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für bereits erbrachte Dienstleistungen oder für den bis zum Widerruf zur Verfügung gestellten Speicherplatz. Die weiteren Rechtsfolgen des Widerrufs richten sich nach § 357 Abs. 1 S. 1, 346 BGB.
6.
Zu Fragen zum Widerrufsrecht leistet DomainPRO gerne Auskunft (Kontakt: Siehe Adressen in § 2 Abs. 3).
§ 3 Webhosting
1.
DomainPRO überläßt dem Kunden den vertraglich vereinbarten Speicherplatz auf einem hierzu geeigneten Web-Server sowie die vertraglich vereinbarte Kapazität zum Datentransfer. Die Zuordnung des Speicherplatzes erfolgt nach Auswahl von DomainPRO auf einem virtuellen Server. Auf dem Server sind auch Daten anderer Kunden abgelegt, wobei sichergestellt ist, daß alle Systeme unabhängig voneinander erreichbar sind und genügend Systemresourcen zur Verfügung stehen.
2.
Zu den weiteren Leistungen von DomainPRO gehören das regelmäßige Backup der Serverinhalte, der Betrieb einer aktuellen Sicherheitslösung und die Erstellung von Web-Statistiken soweit letzteres im vereinbarten Tarif enthalten ist.
3.
DomainPRO weist den Kunden darauf hin, daß sich im Internet als einem offenen Kommunikationssystem jederzeit Sicherheitslöcher öffnen können, die bis zu ihrem Auftreten nicht bekannt waren und nach dem Stand der Technik auch nicht bekannt sein mußten. DomainPRO wird nach Kenntnis und Überprüfung von Sicherheitsproblemen im Rahmen des Webhosting im erforderlichen Umfang Abwehrmaßnahmen ergreifen. Der Kunde wird seinerseits auf dem in seinem Risikobereich befindlichen Server die dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitskomponenten installieren und regelmäßig Sicherheitsprüfungen und Datensicherungen durchführen.
4.
DomainPRO ist nicht für die Verbindung von den Rechnern der Kunde und Nutzer bis zum Host-Server verantwortlich und übernimmt für die Übertragung der Daten im Internet (außerhalb des von DomainPRO kontrollierbaren Systems) ebenfalls keine Gewähr. Die Verantwortung für die Datenübertragung von DomainPRO reicht bis zur Übergabe an den Router des übergeordneten Providers. Verbindungs- und Kommunikationskosten, insbesondere die Gebühren, die für die Kommunikation zwischen dem Rechner des Kunden und der Abrufer und dem Server entstehen, trägt der Kunde oder Nutzer.
§ 4 Zugang zum Speicherplatz und Inhalte der Webpräsenz
1.
DomainPRO stellt dem Kunden einen paßwortgeschützten Account zur Verfügung, der ihm den Zugang zum Speicherplatz ermöglicht. Der Kunde verpflichtet sich, das Paßwort geheim zu halten. Er wird dieses insbesondere vor dem Zugriff Dritter schützen und dafür Sorge tragen, daß das Paßwort nicht mißbräuchlich genutzt wird. Der Kunde haftet für Schäden, die DomainPRO wegen einer schuldhaften Verletzung der Geheimhaltungspflicht in bezug auf das Paßwort durch den Kunden entstehen.
2.
Der Kunde wird die Inhalte seiner Webpräsenz im Rahmen der technischen Vorgaben von DomainPRO selbst einstellen, gestalten, administrieren, ändern und erweitern (z. B. mittels File Tranfer Protocol - FTP). Die zugelassenen Techniken ergeben sich aus dem jeweiligen abgeschlossenen Vertrag. Er wird die eingestellten Inhalte stets als Datensicherung auf einem eigenen Datenträger vorhalten.
§ 5 Domainregistrierung, Domainverwaltung, Freistellung, Domainstreitigkeiten
1.
Ist DomainPRO beauftragt, dem Kunden eine Internet-Domain registrieren zu lassen und zu verwalten, wird DomainPRO im Auftrag und Namen des Kunden tätig. Die Registrierung erfolgt über eine von DomainPRO frei auszuwählenden Registrierungsstelle (Registrar) oder direkt bei der Vergabestelle. Der Registrierungsvertrag kommt, sofern die jeweiligen Registrierungsbedingungen nichts anderes vorsehen, ausschließlich zwischen dem Kunden und der Vergabestelle zustande. In diesem Fall wird DomainPRO im Verhältnis zwischen dem Kunden und der Vergabestelle zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Der Kunde wird Inhaber der Domain. DomainPRO ist berechtigt, die Domain ohne weitere Zustimmung des Kunden auf eine andere Registrierungsstelle (Registrar) zu übertragen. Dies gilt nur, soweit die Übertragung keine nachteiligen Auswirkungen auf die Nutzung der Domain für den Kunden hat.
2.
Registrierungsaufträge werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs zeitnah von DomainPRO bearbeitet. Die Bearbeitung des Registrierungsauftrages erfolgt, sobald die hierfür vereinbarte Vergütung bei DomainPRO eingegangen ist.
3.
Auf die Domain-Vergabe hat DomainPRO keinen Einfluß. DomainPRO schuldet nur die Übermittlung eines nach den Vorgaben der Registrierungsstelle oder der Vergabestelle ausgefüllten Antrages auf Anmeldung der vom Kunden gewünschten Domain. DomainPRO übernimmt keine Gewähr dafür, daß die für den Kunden beantragte Domain, obwohl zum Zeitpunkt der Antragstellung die Domaindatenbank die Verfügbarkeit bestätigt hat, dem Kunden auch tatsächlich zugeteilt wird oder auf Dauer Bestand hat, es sei denn, das Scheitern ist durch DomainPRO verschuldet. Die durch einen fehlgeschlagenen Anmeldeversuch verursachten Kosten gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, DomainPRO trifft hieran ein Verschulden.
4.
DomainPRO prüft nicht die Berechtigung des Kunden zur Führung der Domain. DomainPRO steht daher nicht dafür ein, daß die vom Kunden beantragte Domain frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, daß er durch die Wahl der Domain nicht die Rechte Dritter verletzt und stellt bei schuldhaftem Verstoß DomainPRO, die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die jeweilige Organisation für die Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen oder Institutionen von eventuellen Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung der Domain beruhen, hiermit frei. Weitere Ansprüche von DomainPRO (z. B. auf Schadens- oder Aufwendungsersatz) bleiben unberührt.
5.
DomainPRO weist den Kunden darauf hin, daß zum Zwecke der Vermittlung einer Domain die Registrierungsdaten, insbesondere auch personenbezogene Daten gespeichert und an der Registrierung beteiligte Dritte weitergegeben werden. Dies schließt auch die Weitergabe der Daten sowie die Veröffentlichung der Daten im frei zugänglichen Abfrageservice der jeweiligen Organisation zur Domainvergabe im Internet (Whois-Datenbank) ein.
6.
DomainPRO registriert und verwaltet die Domain auf der Grundlage der vom Kunden eingereichten Registrierungsdaten und der jeweils gültigen Registrierungsbedingungen und Vergaberichtlinien der Vergabestelle (abrufbar in der jeweils offiziellen Sprachversion auf der Website der DomainPRO unter http://www.DomainPRO.de/richtlinien.html). Jede Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Domains. Die für die Registrierung der beauftragten Domain maßgeblichen Bedingungen gelten für das zwischen DomainPRO und dem Kunden bestehende Vertragsverhältnis jeweils ergänzend und sind Bestandteil des Vertrages.
7.
Der Kunde erkennt an, daß Domainstreitigkeiten nach den von der jeweils zuständigen Vergabestelle zugrundegelegten Schlichtungsregeln zu klären und beizulegen sind. Wenn der Kunde z. B. eine .com-, .net-, oder .org-Domain beantragt, sind gemäß der Richtlinien der ICANN eventuelle Streitigkeiten über die Domain, insbesondere wegen einer möglichen Verletzung von Namens-, Marken- und/oder sonstiger Schutzrechte gemäß der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) zu entscheiden. Die jeweiligen Regeln sind auf den Webseiten von DomainPRO unter http://www.DomainPRO.de/richtlinien.html in der jeweils offiziellen Sprachversion abrufbar. Der Kunde erkennt an, daß DomainPRO bzw. der zuständige Registrar den verbindlichen Regeln Folge zu leisten, insbesondere Schiedssprüchen nachzukommen hat.
8.
Soweit Registrierungen für multilinguale Domainnamen erfolgen, weist DomainPRO ausdrücklich darauf hin, daß die Registrierungen und der Bestand nicht seiner Kontrolle unterliegen und daß diese ohne Vorankündigung dauerhaft unterbrochen und/oder geändert werden können. DomainPRO haftet daher, außer im Falle eigenen Verschuldens nicht für Unterbrechungen und/oder Änderungen, die die Nutzung oder die geplante Verwendung einer multilingualer Domain beeinträchtigen oder verhindern können. Das Bestands- und Verwendungsrisiko trägt der Kunde. Der Kunde erkennt an, daß die Funktionsweise multilingualer Domains nicht den herkömmlichen Domains entspricht. Dem Kunden ist auch bekannt, daß eine multilinguale Domain auf Grund notwendiger technischer Neuerungen nicht funktionieren muß.
9.
DomainPRO sorgt für die notwendigen Einträge in Name-Servern.
§ 6 Leistungszeit
1.
DomainPRO gewährleistet die Dienstleistung Webhosting mit einer Verfügbarkeit im Umfang von 97 % im Jahresmittel. Ist die feste Vertragslaufzeit kürzer, ist diese maßgeblich. Die Verfügbarkeitszusage gilt nicht für die Dauer, in denen Umstände vorliegen, wie sie in Abs. 2 genannt sind oder wenn außerordentliche Wartungsmaßnahmen, wie z. B. Austausch von Zentraleinheiten oder Installation neuer Software anstehen. In diesem Fall wird DomainPRO die Kunden frühstmöglich per E-Mail über die Dauer der zusätzlichen Unterbrechung unterrichten. Diese Wartungszeit wird nicht in die Verfügbarkeitszeit eingerechnet. Wartungsarbeiten am Server werden außerhalb der Hauptnutzungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr) durchgeführt. DomainPRO wird die Störungen des Datenabrufs so gering wie möglich halten.
2.
Die Verfügbarkeit nach Abs. 1 kann nicht gewährleistet werden, wenn DomainPRO durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, z. B. Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, Verhalten Dritter, Stromausfall und Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways anderer Provider daran gehindert ist, die Leistung zu erbringen. Das gleiche gilt für den Zeitraum, in dem DomainPRO auf Informationen, Mitwirkungshandlungen oder Entscheidungen des Kunden wartet. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich bei Vorliegen der zuvor genannten Umständen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Wiederanlaufzeit.
3.
Bei kostenfreien Leistungen übernimmt DomainPRO keine Pflicht im Bezug auf die Leistungszeit oder die Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf eine Hotline oder Support besteht nicht.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1.
Die Vergütung für die Leistungen von DomainPRO sowie die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den jeweiligen Verträgen. Die Umsatzsteuer ist, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, in den Preisen enthalten.
2.
Soweit sich aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, sind einmalig zu zahlende Vergütungen (z. B. für die Einrichtung eines Speicherplatzes) sowie nutzungsabhängige Vergütungen (z. B. für Datentransfer) nach Ausführung der Leistung oder Lieferung zu bezahlen. Monatlich zu zahlende feste Vergütungen (z. B. für das Hosting) sind monatlich im voraus zu zahlen; liegt die Vergütung für die von DomainPRO regelmäßig zu erbringenden Leistungen unter einem monatlich zu zahlenden Betrag von EUR 150,00, ist DomainPRO berechtigt, die Vergütung für sechs Monate im voraus zu verlangen.
3.
Domaingebühren sind stets für die jeweilige Mindestvertragslaufzeit im Voraus zu bezahlen. Je nach Top-Level-Domain und der aktuellen Preisliste von DomainPRO kann dies einen Zeitraum von einem oder von zwei Vertragsjahren erfassen.
4.
Rechnungen werden per E-Mail zugestellt. Verlangt der Kunde eine Rechnung, die ihm auf dem Postweg zugestellt werden soll, so ist DomainPRO berechtigt, für den Verwaltungsaufwand pro Rechnung EUR 5,00 zu verlangen.
5.
Die Vergütung ist mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Die Zahlung hat auf eines der Konten der DomainPRO zu erfolgen, sofern nicht eine Einzugsermächtigung erteilt worden ist. Im Falle des Verzugs ist DomainPRO berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie für jede Zahlungsaufforderung, die nach Eintritt des Verzuges von DomainPRO erfolgt, einen Betrag von EUR 5,00 als Verzugsschaden zu verlangen.
6.
Sollte eine Einzugsermächtigung erteilt worden sein, ist DomainPRO bis auf Widerruf durch den Kunden dazu ermächtigt, die fälligen Beträge im Wege der Einzugsermächtigung, vom Konto / der Kreditkarte des Kunden abzubuchen. Hierzu werden von dem Kunden bei der Anmeldung alle erforderlichen Daten, insbesondere die der Bankverbindung / der Kreditkarte angegeben und erforderlichenfalls rechtzeitig aktualisiert. Sollte die Lastschrift zurückgegeben oder nicht eingelöst werden, ist DomainPRO berechtigt, für die entstandenen Kosten und den Bearbeitungsaufwand eine pauschale Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 zu erheben. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinlösung und Rückgabe auf ein Fehlverhalten von DomainPRO zurückzuführen ist oder wenn den Kunden hieran kein Verschulden trifft.
7.
Sollte das jeweilige Datentransfervolumen (der sog. Traffic) des Kunden die vereinbarte monatliche Höchstmenge übersteigen, ist DomainPRO berechtigt, für den jeweiligen Abrechnungszeitraum eine höhere Vergütung nach Maßgabe des tatsächlichen Leistungsumfangs und der jeweils geltenden Preisliste zu verlangen.
8.
Bei Zahlungsverzug ist DomainPRO nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist mit Sperrungsandrohung berechtigt, den Zugang und die Abrufbarkeit der jeweiligen gehosteten Inhalte zu sperren. Weitere Rechte von DomainPRO bleiben unberührt.
9.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht, wenn die Forderung des Kunden aus einer groben Pflichtverletzung von DomainPRO resultiert. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur in bezug auf solche Ansprüche von DomainPRO erklären, die aus demselben Vertrag resultieren, aus dem sein fälliger Anspruch besteht. Außer im Bereich des § 354 a HGB kann der Kunde Ansprüche aus einem Vertrag mit DomainPRO nur mit deren vorheriger schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.
§ 8 Vertragsdauer und Kündigung
1.
Für Leistungen, die auf unbestimmte Dauer erbracht werden (insbesondere Webhosting), bestimmt der jeweilige Vertrag den Zeitpunkt des Vertragsbeginns. Diese Leistungen können soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, mit einer Kündigungsfrist von 14 Kalendertagen zum Monatsende gekündigt werden.
2.
Für die Dienstleistung Domainverwaltung, die Bestandteil der Domainregistrierung ist, gilt die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Mindestlaufzeit von einem Jahr oder von zwei Jahren. Der Vertrag über die Domainverwaltung kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von vier Wochen nur zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf eines jeweiligen Vertragsjahres gekündigt werden. Will der Kunde vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen, ist er hierzu nur berechtigt, wenn er auf die Erstattung der für die vereinbarte Vertragslaufzeit vorausgezahlten Vergütung verzichtet; dies gilt nicht, wenn der Kunde aus wichtigem Grund, den DomainPRO zu vertreten hat, oder im Falle einer Leistungsstörung zur Kündigung berechtigt ist.
3.
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragspartnern unbenommen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben,
- wenn der Kunde für monatlich zu vergütende Leistungen (Webhosting) für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht.
- wenn der Kunde mit der Vergütung für die Domainverwaltung in Verzug ist und auch eine Nachfrist mit Kündigungsandrohung ergebnislos abgelaufen ist.
- wenn ein Vertragspartner eine vertragliche Pflicht (z. B. den Dienst entgegen § 11 nutzt) nicht nur unerheblich verletzt und die Vertragsverletzung auch nach Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist nicht einstellt. Die Einhaltung einer Frist zur Abhilfe kann im Einzelfall entbehrlich sein, wenn die Fristsetzung nach Abwägung der beiderseitigen Interesse für den Kündigenden unzumutbar ist (z. B. gerichtliche Unterlassungsverfügung).
- wenn sich die Vergaberichtlinien oder Vergabebestimmungen der Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains ändern und DomainPRO die Registrierung einer Sub-Level-Domain nicht mehr aufrecht erhalten kann, ohne daß dies von DomainPRO zu vertreten ist; in diesem Fall sind Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.
4.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5.
Im Voraus geleistete Zahlungen können nicht, auch nicht anteilig, zurückerstattet oder mit anderen Dienstleistungen verrechnet werden. Dies gilt nicht, wenn der Kunde aus einem von DomainPRO zu vertretenden wichtigen Grund oder im Falle einer Leistungsstörung kündigt oder wenn DomainPRO kündigt, es sei denn, die Kündigung wurde durch vertrags- oder rechtswidriges Verhalten des Kunden hervorgerufen.
6.
Rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages über die Domainverwaltung sorgt der Kunde dafür, daß die Domain auf einen anderen Provider übergehen kann (durch Stellen eines KK-Antrages (Konnektivitätskoordination)). DomainPRO behält sich vor, KK-Anträge erst zu genehmigen, wenn sämtliche unbestrittenen offenen Forderungen durch den Kunden beglichen sind. Wünscht der Kunde den Fortbestand der Domain nicht, wird er DomainPRO rechtzeitig schriftlich die Einwilligung zur Löschung erteilen. Liegt bis zum Ende des vom Kunden vergüteten Nutzungszeitraums weder eine schriftliche Einwilligung zur Löschung der Domain vor, noch die schriftliche Mitteilung des Kunden, daß der Wechsel zu einem neuen Provider beantragt ist, so ist DomainPRO berechtigt, die Domain bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen. Bietet die Vergabestelle ein Verfahren über die Rückgabe oder die Übernahme solcher Domains an (wie z. B. das Transitverfahren bei DENIC e.G.) so ist DomainPRO verpflichtet, dieses Verfahren statt der Löschung zu wählen.
7.
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet die Verpflichtung von DomainPRO zur Erbringung der vertraglichen Leistungen. DomainPRO ist berechtigt, sämtliche auf ihrem Server befindlichen Daten und Inhalte des Kunden, einschließlich in den Postfächern befindlicher E-Mails, zu löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher im Verantwortungsbereich des Kunden. DomainPRO wird den Kunden auf die bevorstehende Löschung hinweisen. Mit Vertragsende wird der Kunde die Nutzung von im Rahmen des beendeten Vertragsverhältnisses überlassener Software einstellen und sämtliche Original-Datenträger und überlassene Dokumentationen und sonstige Unterlagen zurückgeben oder nach Wahl von DomainPRO, löschen oder vernichten.
§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte an den Inhalten und Software
1.
Der Kunde behält an den von ihm eingebrachten Inhalten (Bilder, Texte, multimediale Informationen) die Urheber- und sonstigen Leistungsschutzrechte. Soweit bei der Gestaltung der Inhalte Software, Strukturen und Datenbanken von DomainPRO verwendet wurden, bleiben deren Rechte hiervon unberührt.
2.
Der Kunde räumt DomainPRO an den für ihn urheberrechtlich geschützten Inhalte für die Dauer des jeweils bestehenden Vertrages die Befugnisse ein, die sie benötigt, um die jeweils vereinbarten Leistungen zu erbringen. Zum Zwecke der Speicherung und Abrufbarhaltung der Inhalte auf dem Server ist diese berechtigt, die Inhalte nach Maßgabe des Vertrages zu vervielfältigen und zu verbreiten.
3.
Soweit DomainPRO dem Kunden Software überläßt, erhält der Kunde die Befugnis, die Software für die Dauer des Vertrages für eigene Zwecke zu nutzen. Nur zu diesem Zweck darf die Software vervielfältigt werden. Darüber hinausgehende Vervielfältigungshandlungen, die Bearbeitung und sonstige urheberrechtlich relevante Handlungen sowie die Weitergabe sind untersagt. Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, überlassene Software zurückzugeben und vorhandene Kopien zu löschen.
§ 10 Verantwortlichkeit von DomainPRO für Inhalte der Webpräsenz des Kunden
1.
DomainPRO ist weder für die Inhalte des Kunden noch für deren korrekte Eingabe durch den Kunden verantwortlich. Die eingegebenen Inhalte werden von DomainPRO auch nicht auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüft oder in sonstiger Weise zur Kenntnis genommen.
2.
Soweit Waren oder Dienstleistungen über den Server von DomainPRO angeboten werden, kommen etwaige Verträge ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Anbieter der Waren oder Dienstleistungen zustande.
§ 11 Verantwortlichkeit des Kunden und Mitwirkungspflichten
1.
Der Kunde trägt allein die Verantwortung dafür, daß die von ihm eingebrachten Inhalte und zur Registrierung beantragte Domain mit rechtlichen Vorschriften vereinbar sind (z. B. hinsichtlich des Strafrechts, des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Kennzeichenrechts). Hiervon bleibt die Verpflichtung von DomainPRO, die eigenen Leistungen ebenfalls gesetzlichen Vorgaben entsprechend zu erbringen, unberührt. Der Kunde darf die von DomainPRO zur Verfügung gestellten Dienste nur sachgerecht nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
- den Dienst nicht mißbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen, sittenwidrigen, pornographischen, rassistischen oder jugendgefährdenden Inhalte einzustellen oder durch Hyperlink hierauf zu verweisen;
- rechtswidrige Handlungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes zu unterlassen, insbesondere auch solche Handlungen, die gegen Rechte Dritter verstoßen (z. B. das Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht Dritter verletzt),
- gesetzliche, behördliche und technische Vorschriften und Auflagen sowie die Netiquette einzuhalten; der Kunde wird keine inhaltsgleichen Nachrichten an mehr als 100 Empfänger im Monat versenden,
- keine eMails an Dritte zu versenden, die dies nicht wünschen („Spam Mail“ oder „Junk Mail“). Dies gilt auch für das Versenden solcher Mails in Chats und/oder Diskussionsforen.
- die jeweils geltenden Vergabebedingungen und Richtlinien der Vergabestelle bezüglich der Domain einzuhalten, die DomainPRO für den Kunden betreut,
- anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und insbesondere Sicherungskopien der eingestellten Inhalte in maschinenlesbarer Form anzufertigen und bereitzuahlten,
- DomainPRO unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren, die zur Einstufung des Kunden in bestimmte Nutzergruppen und zur Tarifeinordnung dienen sowie DomainPRO jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Daten zu unterrichten. Dies betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, eMail-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung des Kunden.
- sicherzustellen, daß seine auf dem Server von DomainPRO eingesetzten Inhalte, Skripts oder Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, die die Leistungserbringung durch DomainPRO stören könnten,
- sein Internet-Angebot so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers (CGI-Skripte, Datenbankabfragen, usw.) und eine damit verbundene hohe Rechenleistung/überdurchschnittlich hohe Beanspruchung an Arbeitsspeicher oder ähnliches vermieden wird,
- regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, die Nachrichten Dritter abzurufen, auf eigenen Rechnern zu speichern; DomainPRO behält sich vor, für den Kunden eingegangene und nicht von diesem abgerufenen Nachrichten Dritter nach vier Wochen ohne vorherige Information zu löschen. Außerdem behält sich die DomainPRO das Recht vor für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die vorgesehene Kapazitätsgrenze von 10 MB Speicherplatz überschritten wird.
- bei erkennbaren Mängeln, Störungen oder mißbräuchlichen Nutzungen unverzüglich Störungsmeldungen an DomainPRO zu schicken oder der Telefon-Hotline mitzuteilen und im zumutbaren Umfang Maßnahmen zu treffen, die die Feststellung der Störungen und ihre Ursachen ermöglichen und Schäden möglichst gering halten.
- regelmäßig, mindestens einmal im Monat den ihm zugänglichen Kundenbereich aufzurufen, um die dort enthaltenen Angaben zu überprüfen.
2.
Der Kunde stellt DomainPRO von allen Nachteilen frei, die DomainPRO dadurch entstehen, daß Dritte DomainPRO wegen schuldhafter schädigender Handlungen durch den Kunden in Anspruch nehmen oder die aus der schuldhaften Verletzung vorstehender Pflichten resultieren. Dies gilt auch im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte wegen eines eingeschleusten Fehlers (z. B. Virus, Falschangaben), den der Kunde zu vertreten hat. Der Kunde muß nach Wahl von DomainPRO solche Ansprüche abwehren oder befriedigen oder DomainPRO bei der Rechtsverfolgung unterstützen, die Prozeßkosten tragen sowie die sonstigen Schäden, die durch das schädigende Verhalten des Kunden bei DomainPRO entstanden sind, ersetzen.
3.
DomainPRO kann einen Auftrag ablehnen, wenn dieser aus technischen Gründen nicht durchführbar ist oder wenn er gegen die Netiquette, gegen Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verstößt, sittenwidrig ist oder den Interessen von DomainPRO unzumutbar zuwiderläuft. DomainPRO ist jedoch nicht verpflichtet, die Inhalte vor Annahme des Angebotes zu prüfen. Erlangt DomainPRO nach Vertragsschluß Kenntnis von solchen Verstößen, gilt Abs. 4 entsprechend.
4.
DomainPRO ist berechtigt, den Zugriff auf Inhalte ganz oder teilweise zu sperren, wenn DomainPRO von Umständen Kenntnis erlangt, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Inhalte rechtfertigen. Eine rechtliche Prüfpflicht hat DomainPRO nicht. DomainPRO wird den Kunden von der Sperrung und den Gründen unverzüglich informieren und die Sperrung solange aufrecht erhalten, bis der Kunde den Nachweis der Rechtmäßigkeit der Inhalte erbringt. Der Vergütungsanspruch bleibt von der Sperrung unberührt, es sei denn der Kunde weist nach, daß die in Satz 1 genannten Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht unbegründet waren. Gelingt dem Kunden auf Aufforderung von DomainPRO nicht zeitnah der Nachweis der Rechtmäßigkeit der Inhalte, ist DomainPRO zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Schadensersatzansprüche von DomainPRO bleiben unberührt.
5.
Der Kunde muß Werbung und kommerzielle Angebote kenntlich machen. Der Kunde muß seine geschäftsmäßigen Angebote (Anzeigen, ePages, eShop etc.) entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen (z. B. § 6 TDG, §§ 312 b ff BGB) für den Nutzer erkennbar mit dem eigenen Namen oder dem Namen eines Vertretungsberechtigten und der Anschrift kennzeichnen. Inhalte, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht auf den ersten Blick als Werbung oder kommerzielle Angebote erkennbar sind, kann DomainPRO als solche deutlich kenntlich machen oder die Kennzeichnung nachholen.
§ 12 Leistungsstörungen
1.
Ist die Verfügbarkeit der Leistungen nicht gegeben oder bestehen sonstige Störungen der Leistungen von DomainPRO, wird DomainPRO im Rahmen der bestehenden betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich die erforderlichen Maßnahmen einleiten, um die Störungen zu beseitigen. Jede Störung ist vom Kunden konkret unter genauer Beschreibung der Beeinträchtigung schriftlich zu rügen. Jede Rüge ist unter Angabe von Name und Adresse des Kunden sowie der Kundennummer per E-Mail an die Internetadresse info@DomainPRO.de oder per Fax an die Nummer +49 (0) 1805 / 880 777 25 zu senden. Die ladungsfähige Anschrift von DomainPRO ist: Wagnerstr. 25, 76448 Durmersheim. Vertretungsberechtigt ist Herr Markus Kölmel.
2.
Falls die Störung innerhalb von zwei Werktagen nicht beseitigt ist, ist der Kunde berechtigt, die dauernd zu zahlende Vergütung angemessen zu mindern. Schlägt die Störungsbeseitigung nach mehreren Versuchen endgültig fehl oder verweigert DomainPRO die Störungsbeseitigung oder ist diese dem Kunden aus sonstigen Gründen nicht zumutbar, kann der Kunde unter der Voraussetzung des Abs. 3 den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen oder vom Vertrag zurücktreten und nach § 13 Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen.
3.
Ein Vertragspartner kann den Leistungsaustausch wegen einer Störung nur dann vorzeitig beendigen, wenn er die Störung nach Abs. 1 konkret rügt und mit angemessener Frist die Beseitigung der Störung verlangt. Zusätzlich hat der Vertragspartner anzudrohen, daß nach erfolglosem Ablauf dieser Frist keine weiteren Leistungen bezüglich der gerügten Störungen angenommen werden oder das Vertragsverhältnis beendet wird. Eine Beendigung des Leistungsaustauschs wegen der gerügten Störung kann nur innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf dieser Frist erklärt werden, es sei denn, die Leistung ist ordnungsgemäß erbracht. Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen der Schriftform. Ist auf den Vertrag Werkvertragsrecht anwendbar, gelten die Regelungen dieses Absatzes für das Recht zur Selbstvornahme entsprechend.
4.
Der Kunde kann die Rückabwicklung des Vertrages wegen einer Leistungsverzögerung nur verlangen, wenn DomainPRO diese zu vertreten hat. Dies gilt auch für die Kündigung aus wichtigem Grund.
5.
DomainPRO steht nicht ein für Störungen, die durch die unsachgemäße Nutzung des Kunden oder Dritten oder durch Umstände entstehen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von DomainPRO liegen.
6.
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr. Bei Arglist, Vorsatz, Garantie und bei Vorliegen eines Rechtsmangels gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
§ 13 Haftung
1.
DomainPRO leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund sowohl in Fällen vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung nur bei Verschulden und nur im folgenden Umfang:
- bei Vorsatz und Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos haftet DomainPRO in voller Höhe;
- bei grober Fahrlässigkeit und bei Rechtsmängeln haftet DomainPRO in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte;
- in allen anderen Fällen der entgeltlichen Leistungserbringung haftet DomainPRO nur bei fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht oder einer so wesentlichen Pflicht, daß die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, und zwar auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren und nicht entfernten Schadens,
- begrenzt bei Störungen dauerhaft zu erbringenden Leistungen (z. B. Webhosting) für alle während eines Kalendermonats auftretenden Schadensfälle auf das 24-fache der Summe der bei DomainPRO für die gestörten Dauerleistungen für einen Monat zu zahlenden Vergütung;
- begrenzt bei Störungen von Leistungen, die einmalig vergütet werden, auf das Vierfache der jeweils hierfür zu zahlenden Vergütung.
2.
Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3.
DomainPRO haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, daß die Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Der Haftungsausschluß gilt nicht, wenn der DomainPRO Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
4.
Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden bleibt DomainPRO in jedem Fall vorbehalten.
5.
Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher oder außervertraglicher Haftung verjähren in einem Jahr, soweit die Ansprüche nicht auf Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder der Freiheit beruhen und nicht aus Vorsatz, Garantie, grober Fahrlässigkeit oder Arglist gegeben sind. Die Frist beginnt mit dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Tatsachen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 BGB genannten Fristen ein. Die abweichend geregelten Verjährungsfristen gemäß § 12 Ziff. 6 bleiben unberührt.
§ 14 Geheimhaltung und Datenschutz
1.
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Diese Informationen werden so verwahrt und gesichert, daß ein Mißbrauch durch Dritte unwahrscheinlich ist.
2.
Der Kunde wird hiermit davon unterrichtet, daß DomainPRO seine personenbezogenen Daten (sowohl Bestands- als auch Verbindungsdaten) im zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang und auf der Grundlage der Datenschutzvorschriften erhebt, speichert, verarbeitet und an Dritte übermittelt. DomainPRO verpflichtet ihre mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betrauten Mitarbeiter gemäß § 5 Abs. 2 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis.
3.
DomainPRO wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über seine gespeicherten personenbezogenen Daten unentgeltlich elektronisch Auskunft erteilen. DomainPRO wird diese Daten des Kunden außerhalb des zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfangs ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten, es sei denn, daß staatliche Stellen oder international anerkannte technische Normen dies verlangen.
4.
Der Kunde weiß, daß der Datenschutz bei Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet ist. Der Kunde weiß, daß der Provider und unter Umständen auch andere Teilnehmer im Internet technisch in der Lage sind, den Nachrichtenverkehr zur Kenntnis zu nehmen. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde selbst das Risiko.
§ 15 Schlußbestimmungen
1.
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.
Vertragsergänzungen und Änderungen, Nebenabreden müssen schriftlich vereinbart werden. Eine Garantie muß von DomainPRO ausdrücklich als solche schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Wenn in diesen Bedingungen und in den geschlossenen Verträgen die Schriftform vorgesehen ist, so entspricht die Versendung eines Telefaxes dieser Form, nicht jedoch die Versendung einer E-Mail, soweit sich aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt.
3.
Änderungen und Ergänzungen der geschlossenen Verträge sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Richtlinien der Domainvergabestelle oder die Einführung zusätzlicher Bedingungen wie beispielsweise Benutzungsordnungen werden dem Kunden mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat mitgeteilt. Ist die Mitteilung erfolgt, so gilt die Änderung als genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht spätestens acht Tage vor Wirksamkeit der Änderung schriftlich widerspricht. DomainPRO wird den Kunden bei der Mitteilung der Änderungen auf diese Folge besonders hinweisen. DomainPRO wird dann die geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingung oder die zusätzlich eingefügten Bedingungen der weiteren Vertragsbeziehung zugrunde legen. Dies gilt auch für Preisänderungen.
4.
DomainPRO ist berechtigt, für die Erbringung der Leistungen Subunternehmer einzusetzen.
5.
Gerichtsstand ist der Sitz von DomainPRO, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn er seinen Wohnsitz oder Sitz im Ausland hat.
6.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder der Vertrag Lücken enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, wirksame oder lückenhafte Bestimmungen durch solche rechtswirksamen Bestimmungen zu ersetzen, wie sie sie beim Abschluß des Vertrages nach seinem Sinn und Zweck vernünftigerweise vereinbart hätten, hätte man die Angelegenheit von Anfang an bedacht.
7.
Der Kunde erklärt mit der Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, daß er das 18. Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und sein überwiegender Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern der Kunde das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, versichert er mit der Abgabe seiner Bestellung, daß er diese rechtsgeschäftlich wirksam erklären kann.